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Grundstücksentwässerung

Das Abwassergesetz sieht vor, dass alle Grundstücksbesitzer bis zum 31.12.2015 den Nachweis erbracht haben müssen, dass ihre auf Privatgrund verlegten Abwasserleitungen (Grundleitungen) dicht sind.

Grundstücksentwässerung

Das bedeutet, es darf kein Abwasser durch Brüche, Risse oder ähnliches ins Erdreich austreten.
Dieses macht die Dichtheitsprüfung ihrer Grundleitung durch einen zertifizierten Fachbetrieb erforderlich.
Gern bieten wir Ihnen diese Dichtheitsprüfung an. Haben Sie Pläne ihres Grundstücks, so reichen Sie diese Unterlagen gleich mit ein - wir kümmern uns!

Dieses macht die Dichtheitsprüfung ihrer Grundleitung durch einen zertifizierten Fachbetrieb erforderlich.

Gern bieten wir Ihnen diese Dichtheitsprüfung an. Haben Sie Pläne ihres Grundstücks, so reichen Sie diese Unterlagen gleich mit ein - wir kümmern uns!


Hebeanlagen

Wir können immer wieder beobachten, dass es vermehrt zum Ausfall von Pumpen und Hebeanlage unter der Rückstauebene kommt, da die Geräte vernachlässigt werden, obwohl die resultierenden Wasserschäden, insbesondere durch Fäkalien, immer sehr unangenehm für alle betroffenen sind.

Wir empfehlen die regelmäßige Wartung der Geräte gem. den Herstellervogaben. Neben der Reinigung erfolgt im Rahmen der Wartung ebenfalls eine Kontrolle aller Verschleißteile und Sicherheitseinrichtungen, die zum einwandfreien Betrieb notwendig sind, was letztendlich die Lebensdauer der Geräte verlängert.

Daneben schreibt die DIN EN 12056-4, Abschnitt 8, eine regelmäßigen Wartung vor. Die Anlage muss regelmäßig durch einen hierfür Fachkundigen gewartet werden. Die Zeitabstände dürfen nicht größer sein als:

  • ¼ Jahr bei Anlagen in gewerbliche Betrieben
  • ½ Jahr bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
  • 1 Jahr bei Anlage in Einfamilienhäusern

Kontaktieren Sie uns, geben Sie uns Hersteller, Typ und Funktion ihrer Anlage auf, und Sie erhalten, evtl. nach einer kurzen Besichtigung, ein individuelles Angebot von uns.